Guck’ mal, wer da filmt!

[caption id=”attachment_1785” align=”alignright” width=”225”]überwachungskamera von zigazou76 / flickr.com CC-BY-2.0 überwachungskamera von zigazou76 / flickr.com CC-BY-2.0[/caption]

In unserem Hackerspace in Wiesbaden durften wir am vergangenen Dienstag eine besondere Persönlichkeit begrüßen: Dr. Stefan Brink ist beim Landesdatenschutzbeauftragten für Rheinland-Pfalz für den privaten Datenschutz zuständig. Wir konnten ihn für einen Vortrag zum Thema Videoüberwachung gewinnen.

In einem knapp 90-minütigen Vortrag schilderte er uns den Stand der Dinge und zeigte auch auf in welcher Richtung gerade geforscht und entwickelt wird. Es gab viele praxisorientierte Beispiele aber auch rechtliche Grundlagen. So fiel beispielsweise mehrmals der §6b BDSG, der die Videoüberwachnug und deren Grenzen regelt. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie bei dem Betreiber einer überwachungsanlage ein Auskunftsrecht haben?

Muss ich mich filmen lassen?

Sie müssen eine Aufnahme in den allermeisten Fällen nicht einfach über sich ergehen lassen. Ein Vermummungsverbot gibt es nicht im öffentlichen Leben, sondern nur bei Demonstrationen. Sie dürfen also durchaus maskiert oder mit einem Motorrad-Helm durch die Gegend laufen. Ob man in der Verkleidung in einer Bank willkommen ist, bleibt natürlich dahingestellt, aber rechtlich spricht nichts dagegen (die Bank wird vermutlich von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Sie hinaus bitten).

Die Technik wird immer ausgefeilter

[caption id=”attachment_1786” align=”alignright” width=”300”]Dome-Kamera von spsurveillance.com bei flickr / CC-BY-SA-2.0 Dome-Kamera von spsurveillance.com bei flickr / CC-BY-SA-2.0[/caption]

Videobänder wurden längst durch Festplatten ersetzt. Da wundert es kaum, dass die Speicherung von Videomaterial kaum noch Grenzen kennt. Ein konkretes Beispiel aus München: Dort fällt täglich eine Datenmenge von vielen Terabyte aus den zahlreichen Kameras. Alleine im öPNV.

Die klassische, kastige Videokamera wurde längst durch winzige Technologiewunder mit hoher Auflösung und Nachtsicht ersetzt. Als Faustregel gilt: Wenn Sie ein Kabel oder eine rote Lampe sehen, ist es eine Attrappe. Eine überwachungskamera ist oftmals kleiner als ein Päckchen Taschentücher und sieht auch nicht mehr aus wie eine Kamera. So wundert es nicht, dass sie von Laien auch gerne mal mit einem Rauchmelder verwechselt wird.

Gefilmt. Und jetzt?

Wo immer Sie gefilmt werden, haben Sie ein Auskunftsrecht. Sie müssen sich dafür nicht ausweisen und sich auch nicht schriftlich an irgendeine Stelle wenden. Gehen Sie einfach mal zum Marktleiter ihres Lebensmittel-Discounters und sagen “Hey, ich war gestern um 16:20 da. Ich möchte die Aufnahme(n) sehen, die Sie von mir gemacht haben”.

Mit einem Bein im Bußgeld

Videoüberwachung ist ein Minenfeld für die Betreiber der Anlagen. Man darf in gewissen Schranken eine Kamera betreiben. Dies muss allerdings zu einem bestimmten Zweck geschehen und das anfallende Videomaterial darf nicht zu anderweitig verwendet werden.

Kaum ein Satz fiel im Vortrag so oft wie “da ist dann ein Bußgeld fällig”. Bußgeld kann es zum Beispiel geben, wenn Speicherfristen zu lang sind, eine Anfrage nicht zeitnah bearbeitet wird, die überwachungsanlage keinem Zweck dient oder der Zweck gar nicht ausreicht um eine überwachung zu rechtfertigen.

Menschen wiegen sich in trügerischer Sicherheit

Videoüberwachung ist ein zweischneidiges Schwert. Im Gespräch mit Leuten gibt es im wesentlichen drei Standpunkte: Personen, die Videoüberwachung kritisch sehen, solche, die keine Meinung dazu haben und Personen, die einen gefühlten Sicherheitsgewinn beurkunden. Ist dieses Gefühl gerechtfertigt? Im schlimmsten Fall haben Sie von einem erlittenen übergriff nachher nur ein Video - aber lange noch keinen Täter. Sicherheitspersonal wird durch Kameras “optimiert” - eingespart - und Passanten greifen in überwachten Gebieten seltener ein. Schließlich ist ja die Kamera da, da wird sicher gleich jemand kommen.

Der kleine persönliche Protest

Die Vortragsteilnehmer waren zu einem großen Teil aus dem CCC-Umfeld und brachten bereits etwas Vorwissen und Technologieverständnis mit. In Zwischenfragen und einer anschließenden Diskussion kamen schnell einige Wege zustande, wie man Betreibern einer Videoüberwachungsanlage den Spaß verderben kann. Wenn ihr hierzu mehr wissen möchtet, könnt ihr uns jeden Dienstag am Sedanplatz 7 in Wiesbaden besuchen kommen.

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