Bei den Freifunkern in Mainz gibt es heute einen Vortrag:
Beschreibung:
Öffentlich zugängliche WLANs sind eine hilfreiche Einrichtung, bergen aber auch rechtliche Risiken für Betreiber wie Nutzer. Traurige Berühmtheit hat etwa die von der Rechtsprechung entwickelte ‘Störerhaftung’ erlangt, dank der selbst das altruistische, unentgeltliche Betreiben eines WLAN-Hotspots ein kostspieliges Vergnügen werden kann. Ahnungslose Nutzer wurden festgenommen. Welche Probleme gibt es und wie lassen sie sich lösen?
Der Referent ist Jurist vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt. Los geht es um 19 Uhr. Eingeladen sind alle, die sich für Themen rund um offene WLAN-Netze und Freifunk oder die Vorratsdatenspeicherung interessieren.
Ort: pengland (Anfahrt)
Eintritt: frei
Start: 19 Uhr
Weitere Infos: http://wiki.freifunk.net/Mainz
Auch wir bieten einen lokalen Mirror des 26c3 in analoger Form an. Wer nicht nach Berlin fährt, muss nicht allein zuhause sitzen! Bei uns könnt ihr vom 27.12 bis 30.12 den Stream auf zwei Beamern genießen.
Dazu gibt es:
- Ein kleines Labor
- eine große Küche
- Couches
- Raucher “Lounge”
- (stabiles) (W)Lan
- Club Mate und andere Getränke
Derzeit bereitet unser Team noch ein VPN direkt ins 26c3 Netz vor und wir versuchen noch weitere Uplinks zu bekommen. Wer trotz Mate schlafen möchte, kann dies in den Nächten vom 27. bis 30.12 tun. Eine Dusche gibt es leider nicht.
Fragen bitte an kontakt@cccmz.de stellen. Zur Anfahrt bitte hier nachsehen.
Es ist mal wieder soweit. Am Montag, 7. Dezember 2009 hält das Mainzer Chaos einen Vortrag zum Thema private Überwachung. Los geht es um 20:00 Uhr in der Kreativfabrik Wiesbaden.
Aus dem Flyer der Kreativfabrik:
“In Zeiten von fast unbegrenztem Informationsfluss wird für viele Unternehmen die Erhebung und Speicherung von Daten auch außerhalb ihres eigentlichen Tätigkeitsfeldes interessant. Es wird versucht, mit Daten, die bis in unsere Intimsphäre hineinreichen Umsatz zu generieren und Gewinne zu maximieren. Oft sind wir dem durch unsere persönliche Situation oder unsere Unwissenheit ausgeliefert. Dieser Vortrag soll darüber informieren, wo für Unternehmen interessante Daten über uns anfallen können. Er soll zu einem bewussten Umgang mit persönlichen Daten anregen und aufzeigen, wo staatliche Regulierung die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern und Kunden schützen kann.”
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November 10, 2009 in
Chaos.
Wir sind zwar keine Punker, wundern uns aber trotzdem über die geplanten Kameras auf dem Wiesbadener Bahnhofsvorplatz. Daher gab es auch einen Brief für die Ortsdezernentin Frau Zeimetz und ihren Referenten Herrn Sand.
Für neun Kameras fallen einmalig 241.000€ für die Anschaffung und Installation, sowie jährlich 271.000€ für ihren “Betrieb” an. Nicht nur dies, sollte ein Grund für die Stadt sein, sich eine solche Maßnahme reiflich zu überlegen.
Warum wir glauben das die Kameras auf dem Bahnhofsvorplatz unsinnig sind?
Dafür gibt es viele Gründe. Plant jemand eine Straftat, wird er sich einen Ort dafür aussuchen an dem er nicht beobachtet wird. Handelt ein Täter im Affekt, interessieren ihn auch die Kameras wohl eher nicht. Weiterhin tragen Menschen (auch ohne kriminellen Hintergedanken) Hüte, Mützen, Kapuzen, Sonnenbrillen, Makeup, etc. – was die Chance, eine Straftat mithilfe von Überwachungskameras aufzuklären, nicht gerade erhöht. Dagegen steht die repressive Wirkung, die von umfangreicher Überwachung ausgeht. Der Passant weiß nicht wer ihn beobachtet, doch sobald es ihm bewusst wird, ändert sich sein verhalten. Ob sich das individuelle Sicherheitsgefühl durch eine Überwachungsmaßnahme steigert, hängt sicherlich von jedem einzelnen ab. Sollten Kameras allerdings Sicherheit signalisieren, jedoch kann keiner eingreifen um zu helfen, ist gerade dieses Gefühl eher kontraproduktiv.
Weitere Gründe, warum Kameras Unsinn sein können, findet man unter anderem hier.
Wir warten jedenfalls gespannt auf eine Antwort.
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November 10, 2009 in
Chaos.
Vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden wurde gestern die mündliche Verhandlung zum Eilverfahren gegen Arcor, wegen der Sperrverträge abgehalten. Dieses hatte der Inhaber von ready2host mit seiner Anwältin Eva Dworschak eingereicht. Drei Beamte vom BKA und eine Vertreterin von Arcor, waren dazu geladen.
Während der zwei Stunden Verhandlung ging zu Protokoll:
Arcor nimmt keine Sperren zum jetzigen Zeitpunkt vor.
Auf der Basis des Vertrages wurde vom BKA keine Listen an Arcor übermittelt.
Auch in Zukunft soll auf der Basis des Vertrages keine Übermittlung von Sperrlisten erfolgen.
In Deutschland gehostete Domains kommen nicht auf Sperrlisten.
Sollte der Inhaber, bzw Kunde, und/oder Hoster, einer im Ausland gehosteten Website, mit kinderpornographischen Inhalten, in Deutschland, durch die Nutzung öffentlicher Datenbanken, ermittelbar sein, werden diese zuerst benachrichtigt bevor ein Eintrag auf eine Sperrliste erfolgt.
Das BKA versucht mindestens zweimalig Kontakt aufzunehmen.
Das BKA kontrolliert die komplette Sperrliste täglich auf Richtigkeit.
Der Eilantrag wurde abgewiesen beide Seiten haben eine Erledigungserklärung abgeben und das dazugehörige Hauptverfahren ruht bis auf weiteres.
Eine finale Bewertung des Verfahrens ist sicher erst nach der Vorlage des Protokolls durch das Gericht möglich.
Allgemein zur Verhandlung:
Der vorstehende Richter hatte sich erstaunlich gut informiert, und wurde mit der Zeit, dem BKA gegenüber, immer ungehaltener. “Denken sie allen ernstes das das blockieren von 1000 Webseiten, um den Inhalt von einer zu sperren, verhältnismäßig ist? Ich nicht.” “Ob Cloud Computing ein sinnvolles Geschäftsmodell ist wird sich noch zeigen, wo das hinführt sieht man ja beim Outsourcing.” (sic) Am Ende gab er noch zu Protokoll: “Das BKA war während des ganzen Verfahren nicht bereit sachdienliche Aussagen zu treffen.”
Vielen Dank an Julian und sein Anwältin Eva Dworschak!
Update:
Der Eilantrag wurde nicht abgewiesen! Hierzu die Anwältin von Julian:
“Da das BKA jedoch alle Fragen zur Ausführung der Sperren und Ermittlung ausführlich beantwortete (zur Zufriedenheit des Gerichts) ist ein für das Verfahren “erledigendes Ereignis” eingetreten, so dass der Antrag nunmehr nach Ergebnis der Verhandlung keinen Erfolg mehr gehabt hätte. Sprich, dem Antragsteller Julian Kornberger drohen nach Auffassung des Gerichts keine Gefahren mehr, da er -wie nunmehr alle Hoster und Provider etc. – nach Ergebnis der Verhandlung nun zuvor vom BKA über mögliche strafbare Inhalte informiert würde. Daher wurden vom Antragsteller und -gegner übereinstimmende Erledigungserklärungen abgegeben und das Verfahren eingestellt.”