Arcor und die Sperrverträge

Vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden wurde gestern die mündliche Verhandlung zum Eilverfahren gegen Arcor, wegen der Sperrverträge abgehalten. Dieses hatte der Inhaber von ready2host mit seiner Anwältin Eva Dworschak eingereicht. Drei Beamte vom BKA und eine Vertreterin von Arcor, waren dazu geladen.

Während der zwei Stunden Verhandlung ging zu Protokoll:

Arcor nimmt keine Sperren zum jetzigen Zeitpunkt vor.
Auf der Basis des Vertrages wurde vom BKA keine Listen an Arcor übermittelt.
Auch in Zukunft soll auf der Basis des Vertrages keine Übermittlung von Sperrlisten erfolgen.
In Deutschland gehostete Domains kommen nicht auf Sperrlisten.
Sollte der Inhaber, bzw Kunde, und/oder Hoster, einer im Ausland gehosteten Website, mit kinderpornographischen Inhalten, in Deutschland, durch die Nutzung öffentlicher Datenbanken, ermittelbar sein, werden diese zuerst benachrichtigt bevor ein Eintrag auf eine Sperrliste erfolgt.
Das BKA versucht mindestens zweimalig Kontakt aufzunehmen.
Das BKA kontrolliert die komplette Sperrliste täglich auf Richtigkeit.

Der Eilantrag wurde abgewiesen beide Seiten haben eine Erledigungserklärung abgeben und das dazugehörige Hauptverfahren ruht bis auf weiteres.
Eine finale Bewertung des Verfahrens ist sicher erst nach der Vorlage des Protokolls durch das Gericht möglich.
Allgemein zur Verhandlung:
Der vorstehende Richter hatte sich erstaunlich gut informiert, und wurde mit der Zeit, dem BKA gegenüber, immer ungehaltener. “Denken sie allen ernstes das das blockieren von 1000 Webseiten, um den Inhalt von einer zu sperren, verhältnismäßig ist? Ich nicht.” “Ob Cloud Computing ein sinnvolles Geschäftsmodell ist wird sich noch zeigen, wo das hinführt sieht man ja beim Outsourcing.” (sic) Am Ende gab er noch zu Protokoll: “Das BKA war während des ganzen Verfahren nicht bereit sachdienliche Aussagen zu treffen.”

Vielen Dank an Julian und sein Anwältin Eva Dworschak!

Update:
Der Eilantrag wurde nicht abgewiesen! Hierzu die Anwältin von Julian:

“Da das BKA jedoch alle Fragen zur Ausführung der Sperren und Ermittlung ausführlich beantwortete (zur Zufriedenheit des Gerichts) ist ein für das Verfahren “erledigendes Ereignis” eingetreten, so dass der Antrag nunmehr nach Ergebnis der Verhandlung keinen Erfolg mehr gehabt hätte. Sprich, dem Antragsteller Julian Kornberger drohen nach Auffassung des Gerichts keine Gefahren mehr, da er -wie nunmehr alle Hoster und Provider etc. – nach Ergebnis der Verhandlung nun zuvor vom BKA über mögliche strafbare Inhalte informiert würde. Daher wurden vom Antragsteller und -gegner übereinstimmende Erledigungserklärungen abgegeben und das Verfahren eingestellt.”

11 Responses to “Arcor und die Sperrverträge”


  • Da war aber ein großer Kommafetischist mit dem Verfassen des Protokolls befasst.

    Inhaltlich zeigt sich leider wenig Neues, nur dass bisherige Vermutungen zum Schwachsinn dieser Verträge bestätigt werden.

  • Kommas – war spät gestern..

    Die Aussagen der BKA Beamten sind bindend, das erste Verfahren in FFM vorm Landgericht wurde noch abgewiesen weil das Gericht nicht glauben wollte das die Verträge überhaupt existieren.
    Sollte das Gesetz z.B. eingestampft werden und jemand holt die Verträge aus der Schublade, kann das Hauptverfahren wieder aufgenommen werden.

  • *lach* die komplette Sperrliste täglich (nicht automatisch) überprüfen zu müssen (und am besten öffentlich nachvollziehbar) ist glaube ich eine relativ wirkungsvolle Maßnahme gegen zu umfangreiche Zensur (sofern man dann nicht plötzlich der Meinung ist, dass man das Mittel dann doch nicht mehr braucht).

  • @Peter: Was ist “zu umfangreiche” Zensur?

  • Wovon reden die? Es gibt doch gar kein Gesetz, dass das BKA berechtigt, Sperrlisten zu führen. Weder zu gesetzlichen noch zu privatrechtlichen (also kriminellen zur Bildung einer kriminellen Vereinigung).

    Die Hauptverhandlung muss mindestens ruhen, bis ein entsprechendes gesetz in Kraft tritt. Der Bundespräsident wurde von der Bundesregierung in die hochnotpeinliche Situation versetzt, wenn er das verfassungswidrig zustande gekommene Gesetz (In erster Lesung wurde ein anderes Gesetz als in 2.ter und 3.ter gelesen), in Kraft setzen würde, dann würde er die Bundesregierung auch zu einer kriminellen Vereinigung machen, die sich privatrechtlich im Koalitionsvertrag verabredet hat, diese Gesetz noch anwenden zu wollen, wie es der deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat verabschiedet haben und die EU keine Einwände hat.

    Bilang also hat das BKA keine rechtliche Grundlage Sperrlisten zu sammeln, diese an Dritte weiterzugeben oder auch nur darüber nachzudenken oder Haushaltsmittel zu verschwenden. Was der Richter hier macht, ist in hohem Maße kafkaesk: in öffentlicher Verhandlung mit Mitgleidern einer möglicherweise kriminellen Vereinigung über mögliche Gesetze zu spekulieren, die, träten sie in Kraft, die Bundesregierung zu einer kriminellen Vereinigung machten, die sich verabredet hat, Gesetze nicht anwenden zu wollen.

    Ein Käfig voller Narren hiess es einmal.

  • Siegfried Schlosser

    dazu aktuell ein Schreiben des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit: http://www.siegfried.de/images/stories/PGIFG-725_003 II#0036.pdf

    ich hatte das BKA mit Hinweis auf das IFG um Einsicht gebeten, die haben abgelehnt, ich habe den Bundesbeauftragten eingeschaltet …

    Mal sehen, ob da was rauskommt ….

  • Siegfried Schlosser

    ups –

    im Link fehlt ein Unterstrich

    hier richtig:

    http://www.siegfried.de/images/stories/PGIFG-725_003_II#0036.pdf

  • @Jan Dark es ging nicht um das Gesetz, nur um die Vertraege die das BKA mit den Providern geschlossen hat.

  • Da bin ich ja echt froh, dass wir uns in Deutschland wenigstens noch ein klein wenig auf unsere Justiz verlassen können. Das ist die einzige Instanz des Staates, die noch für ein klein wenig Ordnung sorgt.

  • ich habe zu korrigieren: der Antrag wurde nicht zurück gewiesen! Da das BKA jedoch alle Fragen zur Ausführung der Sperren und Ermittlung ausführlich beantwortete (zur Zufriedenheit des Gerichts) ist ein für das Verfahren “erledigendes Ereignis” eingetreten, so dass der Antrag nunmehr nach Ergebnis der Verhandlung keinen Erfolg mehr gehabt hätte. Sprich, dem Antragsteller Julian Kornberger drohen nach Auffassung des Gerichts keine Gefahren mehr, da er -wie nunmehr alle hoster und Provider etc. – nach Ergebnis der Verhandlung nun zuvor vom BKA über mögliche strafbare Inhalte informiert würde. Daher wurden vom Antragsteller und -gegner übereinstimmende Erledigungserklärungen abgegeben und das Verfahren eingestellt.
    Btw: Für die anteiligen Kosten, die nun Julian Kornberger belasten, wollen wir ein Spendenkonto einrichten. Denn de facto dient es allen. Nach Auffassung des Gerichts kann man sich nun auf die Aussagen des BKA verlassen, es sollen vom BKA immer stets zunächst die Anbieter persönlich aufgefordert werden, dies gilt für alle.
    Es folgen in Kürze genauere Erläuterungen zum Thema, Verfahren und Spendenkonto unter http://blog.ready2host.de/.

  • @Peter: von “nicht automatisch” steht da ja nix. Täglich automatisiert auf jeder Seite die Existenz 2 oder 3 eindeutiger Elemente zu checken, dürfte ja trivial (und für die Betreiber ebenso trivial zu entdecken) sein.

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